Gehalt Reinigungskraft Österreich 2026
Der kollektivvertragliche Mindestlohn einer Reinigungskraft in Österreich liegt 2026 zwischen 12,37 € und 15,12 € brutto pro Stunde, abhängig von der Lohngruppe laut Lohnordnung zum Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (gültig ab 1.1.2026). Das entspricht bei Vollzeit (40 Wochenstunden) einem Monatslohn von rund 2.142 € bis 2.619 € brutto (Annahme: 173,2 Stunden = 40 × 4,33).
Der Kollektivvertrag schützt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Reinigungsbranche vor Lohndumping und garantiert das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Zusätzlich zum Grundlohn kommen KV-Zuschläge für Nachtarbeit (+50 %), Sonntagsarbeit (+100 %; Lohngruppe 3 abweichend) und Überstunden (+50 %) sowie eine Erschwerniszulage von 10 % für besonders gefährliche oder ekelerregende Arbeiten.
Alle auf reinigungsjobs.at gelisteten Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens diese kollektivvertraglichen Mindestlöhne zu bezahlen. Viele Betriebe zahlen jedoch freiwillig über KV, etwa bei Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen (z. B. ÖNORM D 2050-Zertifikat) oder zweisprachigen Kenntnissen (Deutsch + BKS/Rumänisch/Türkisch).
In Österreich hast du nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung vollen Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration (je 4,33 Wochenentgelte bzw. ein Monatsentgelt, § 13 Rahmen-KV). Ausgezahlt wird laut KV grundsätzlich quartalsweise (je ein Viertel mit den Löhnen für Februar, Mai, August und November), per Vereinbarung auch gesamt im Mai bzw. Oktober. Zusammen ergibt das 14 Monatsbezüge im Jahr – bei Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung anteilig!
Lohngruppen & Mindestgehälter im Überblick
| Lohngruppe | Tätigkeitsbereich | Mindestlohn/Std. | Monatslohn (Vollzeit) | Jahresgehalt (14×) |
|---|---|---|---|---|
| Lohngruppe 1 | Facharbeiter/innen mit Lehrabschlussprüfung Reinigungstechnik | 15,12 € | 2.618,78 € | ca. 36.663 € |
| Lohngruppe 2 | Sonderreiniger/innen; Lehrzeit abgeschlossen ohne bestandene Prüfung; Chauffeure, Magazineure | 13,30 € | 2.303,56 € | ca. 32.250 € |
| Lohngruppe 3 | Hotelreinigung | 12,99 € | 2.249,87 € | ca. 31.498 € |
| Lohngruppe 4 | Hausbetreuung, Reinigung in Wohnhausanlagen und Privathaushalten | 13,03 € | 2.256,80 € | ca. 31.595 € |
| Lohngruppe 5 | Pflege- und Krankenanstalten, Seniorenheime, Laborreinigung | 12,73 € | 2.204,84 € | ca. 30.868 € |
| Lohngruppe 6 | Ständige Unterhaltsreinigung in Betrieben, Bürogebäuden, Verkehrsmitteln u. Ä.; Botengänge, Einkäufe, Essensausgabe, Küche | 12,37 € | 2.142,48 € | ca. 29.995 € |
Hinweis: Stundenlöhne laut Lohnordnung 2026 (Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026, österreichweit). Monatslohn = Stundenlohn × 173,2 (40-Stunden-Woche laut § 6 Rahmen-KV × 4,33 Wochen; der KV nennt keinen eigenen Monatsteiler – Annahme). Jahresbezug = Monatslohn × 14 (inkl. Urlaubszuschuss & Weihnachtsremuneration), gerundet. Lehrlingseinkommen 2026: 1.099,89 € / 1.361,77 € / 1.623,64 € / 1.885,52 € (1.–4. Lehrjahr). Ab 1.1.2027 gelten neue Löhne und eine neue Lohngruppeneinteilung. Quelle: WKO – Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2026.
Zulagen & Überstundenzuschläge
Erschwerniszulage
Für besonders gefährliche oder ekelerregende Arbeiten (z. B. Seilzugangstechnik, Atemschutzeinsatz, Tatortreinigung) gebührt laut Lohnordnung 2026 eine Erschwerniszulage von 10 % des Stundenlohns. Eine eigene Schmutzzulage sieht der KV nicht vor.
Beispiel: Eine Reinigungskraft in Lohngruppe 6 (12,37 €/Std.) erhält für solche Arbeiten 13,61 €/Std.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
- Nachtarbeit (21:00–06:00 Uhr, Mo–Sa): +50 % Zuschlag (Normalarbeitszeit), Nachtüberstunden +100 %
- Sonntagsarbeit (06:00–21:00 Uhr): +100 % Zuschlag (Normalarbeitszeit), Sonntagsüberstunden +150 %; für Lohngruppe 3 (Hotelreinigung) gelten abweichende Sätze
- Feiertagsarbeit: Feiertagsentgelt plus Bezahlung der geleisteten Stunden; Mehrarbeit +50 %, Überstunden +100 %
- Überstunden (Mo–Sa, 06:00–21:00 Uhr): +50 % Zuschlag (Mehrarbeit bei Teilzeit +25 %) – Details: § 10 Rahmen-KV 2026
13. & 14. Monatsgehalt (Urlaubs- & Weihnachtsgeld)
Jede Reinigungskraft hat laut § 13 Rahmen-KV Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe von je 4,33 Wochenentgelten bzw. einem Monatsentgelt. Ausgezahlt wird grundsätzlich quartalsweise (Februar, Mai, August, November); per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auch Urlaubszuschuss im Mai und Weihnachtsremuneration im Oktober. Bei unterjährigem Eintritt wird aliquot berechnet.
Überzahlung bei Berufserfahrung & Qualifikation
Viele Arbeitgeber auf reinigungsjobs.at zahlen freiwillig über dem Kollektivvertrag. Typische Faktoren für höhere Gehälter (Höhe individuell, kein KV-Anspruch):
- Berufserfahrung: mehrjährige Erfahrung in der Gebäudereinigung
- Zusatzqualifikationen: ÖNORM D 2050-Zertifikat, Hygieneschulung, Desinfektion
- Zweisprachigkeit: Deutsch + BKS/Rumänisch/Türkisch/Polnisch
- Führerschein B: Bei mobilen Einsätzen (z. B. Objektwechsel)
- Teamleitung: Vorarbeiter/innen erhalten laut KV einen Zuschlag von 10 % auf den Lohn ihrer Lohngruppe (§ 11 Abs. 3 Rahmen-KV)
Regionale Gehaltsunterschiede: Wien, Graz, Linz
Der Kollektivvertrag gilt österreichweit identisch. In der Praxis bieten Arbeitgeber in Ballungszentren jedoch häufiger Überzahlung wegen höherer Lebenshaltungskosten und Arbeitskräftemangel:
| Stadt | KV-Mindestlohn (LG 6) | Überzahlung | Rechenbeispiel mit 10 % Überzahlung |
|---|---|---|---|
| Wien | 12,37 €/Std. | individuell (keine Statistik) | 13,61 €/Std. |
| Graz | 12,37 €/Std. | individuell (keine Statistik) | 13,61 €/Std. |
| Linz | 12,37 €/Std. | individuell (keine Statistik) | 13,61 €/Std. |
| Salzburg | 12,37 €/Std. | individuell (keine Statistik) | 13,61 €/Std. |
| Innsbruck | 12,37 €/Std. | individuell (keine Statistik) | 13,61 €/Std. |
Reinigungsjobs mit fairer Bezahlung finden
Arbeitgeber der Gebäudereinigung sind an den Kollektivvertrag gebunden. Wir prüfen jedes Inserat auf Lohnangaben nach KV 2026.
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